Brandschutz und Fluchtwege im Gästebereich
Bei der Planung eines Restaurants, Betriebsrestaurants oder anderen gastronomischen Gästebereiches müssen Bestuhlung, Personenanzahl und Fluchtwege gemeinsam betrachtet werden.
Möglichst viele Sitzplätze unterzubringen ist nicht das einzige Ziel.
Gäste und Mitarbeiter müssen sich sicher bewegen und das Gebäude im Gefahrenfall rasch verlassen können.
Fluchtwege müssen frei bleiben
Tische, Stühle, Dekorationen oder andere Einrichtungsgegenstände dürfen notwendige Fluchtwege und Notausgänge nicht beeinträchtigen.
Das muss bereits bei der Bestuhlungsplanung berücksichtigt werden.
Besonders wichtig sind:
• Anzahl der Personen
• Lage der Ausgänge
• Länge der Fluchtwege
• erforderliche Breiten
• Türsituationen
• mögliche Engstellen
und die Anordnung der Bestuhlung.
Fluchtweglängen
Für Arbeitsstätten gelten in Österreich konkrete Anforderungen.
Von jedem Punkt der Arbeitsstätte muss grundsätzlich nach höchstens 10 m ein Fluchtweg erreichbar sein.
Nach höchstens 40 m muss grundsätzlich ein gesicherter Fluchtbereich oder das Freie erreicht werden können.
Unter bestimmten baulichen und brandschutztechnischen Voraussetzungen können auch größere Fluchtweglängen zulässig sein.
Welche Anforderungen tatsächlich gelten, muss deshalb immer für das konkrete Projekt geprüft werden.
Breite der Fluchtwege
Die erforderliche Breite hängt insbesondere von der Anzahl der Personen ab, die auf den jeweiligen Fluchtweg angewiesen sind.
Für Arbeitsstätten gelten grundsätzlich:
bis 20 Personen: mindestens 1,0 m
bis 120 Personen: mindestens 1,2 m
über 120 Personen: zusätzlich 0,1 m je weitere 10 Personen
Je nach Nutzung und Projekt können zusätzliche baurechtliche Anforderungen zu berücksichtigen sein.
Bestuhlung und Gästeanzahl
Die mögliche Anzahl der Sitzplätze ergibt sich deshalb nicht einfach aus:
Raumfläche ÷ Quadratmeter pro Gast.
Zu berücksichtigen sind unter anderem:
Tischgrößen
Verkehrsflächen
Fluchtwege
Ausgänge
Barrierefreiheit
Servicewege
und die tatsächliche Personenbelegung.
Eine Bestuhlungsvariante mit einigen Sitzplätzen weniger kann im täglichen Betrieb wesentlich besser funktionieren.
Notausgänge
Notausgänge müssen erreichbar und entsprechend den geltenden Anforderungen ausgeführt sein.
Tische, Stühle oder mobile Einrichtungen dürfen die Zugänge nicht verstellen.
Auch die Öffnungsrichtung und erforderliche Breite von Türen können von der Personenanzahl und Nutzung abhängen.
Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung
Je nach Gebäude und Nutzung können Kennzeichnungen von Fluchtwegen sowie Sicherheitsbeleuchtung erforderlich sein.
Diese Einrichtungen müssen auch bei der Gestaltung des Gästebereiches berücksichtigt werden und dürfen nicht durch Einbauten oder Dekorationen verdeckt werden.
Brandschutz im Gästebereich
Brandschutz besteht nicht nur aus Feuerlöschern.
Je nach Gebäude, Nutzung und Betriebsgröße können unterschiedliche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
Brandabschnitte
Brandschutztüren
Brandmeldeeinrichtungen
Löschmittel
Sicherheitsbeleuchtung
oder weitere brandschutztechnische Einrichtungen.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, wird projektspezifisch festgelegt.
Küche und Gästebereich
Besondere Aufmerksamkeit benötigt der Übergang zwischen professioneller Küche und Gästebereich.
Kochgeräte, Fritteusen, Grillgeräte oder offene Feuerstellen können besondere Brandrisiken darstellen.
Bei Front Cooking, offenen Küchen oder Holzkohlegrills müssen diese Bereiche deshalb bereits frühzeitig in die Brandschutzplanung einbezogen werden.
Barrierefreiheit
Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit können Einfluss auf die Planung des Gästebereiches haben.
Bewegungsflächen, Zugänge, Türen und geeignete Sitzplätze müssen mit Bestuhlung und Verkehrswegen abgestimmt werden.
Planung mit KI
Bei größeren Gästebereichen können unterschiedliche Bestuhlungsvarianten auch digital analysiert werden.
Dabei können beispielsweise:
Sitzplatzanzahl
Personenanzahl
Fluchtweglängen
Durchgangsbreiten
Türpositionen
und Engstellen
miteinander verglichen werden.
KI kann dabei unterstützen, mögliche Konflikte frühzeitig sichtbar zu machen und unterschiedliche Planungsvarianten miteinander zu vergleichen.
Die endgültige brandschutztechnische und behördliche Beurteilung wird dadurch jedoch nicht ersetzt.
PKNZ
PKNZ berücksichtigt bei der Planung von Gastronomiebereichen Bestuhlung, Gästeführung, Verkehrswege, Küche, Speisenausgabe und Fluchtwege bereits im Gesamtkonzept.
Die erforderlichen brandschutztechnischen Festlegungen und Nachweise erfolgen durch die dafür zuständigen Fachplaner, Sachverständigen und Behörden.
Eine gute Bestuhlungsplanung nutzt den verfügbaren Raum – ohne notwendige Verkehrs- und Fluchtwege aus den Augen zu verlieren.